Informationen zur Abrechnung und zu den Kosten
Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Grundlage der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie gemäß den aktuellen Abrechnungsempfehlungen, die zum 1. Juli 2024 von der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, den Beihilfeträgern von Bund und Ländern sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung gemeinsam verabschiedet wurden.
Weitere Informationen finden Sie beispielsweise unter:
https://www.bptk.de/neuigkeiten/umsetzung-der-abrechnungsempfehlungen-in-der-privatpsychotherapeutischen-versorgung/
Private Krankenversicherung & Beihilfe
In den meisten Fällen übernehmen private Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes oder Jugendlichen. Wie viel erstattet wird, hängt von den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung ab.
- Psychotherapeutische Sprechstunde (50 Min., 2,3-facher Satz): 134,07 € (GOP-Ziffer 812a)
- Therapiesitzungen (50 Min., 2,3-facher Satz): 134,07–167,58 € (GOP-Ziffern 812a, 870, 801a), je nach Therapierahmen (Akut-, Kurzzeit- oder Langzeittherapie) oder Sitzungsform (psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Akut-, Kurzzeit- oder Langzeittherapie)
- Zusätzliche Kosten (in der Regel einmalig): z. B. Erhebung der biographischen Anamnese, Auswertung psychologischer Fragebögen oder ggf. gutachterliche Therapieanträge
Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden
Selbstzahler*innen
Sie können die Therapie für Ihr Kind oder Ihren Jugendlichen direkt selbst bezahlen, ohne Antrag, Wartezeit oder Eintrag in die Krankenakte. Die Honorare entsprechen den Sätzen für Privatpatient*innen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, siehe oben).
